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Ablagerungen von Gartenabfällen und Müll hinter den Getreidehallen in Schlöben

Aus gegebenen Anlass möchten wir alle Einwohner informieren, dass das Ablagern jeglicher Abfälle hinter den Hallen des Agrarunternehmens in Schlöben untersagt ist. In der Vergangenheit wurden vermehrt durch die Bevölkerung Abfälle wie große Äste oder auch Bäume, tote Tiere und Holzkohle entsorgt.

Der Platz dient nur unserem Betrieb für die Lagerung von Getreideabfällen in der Erntezeit. Wir weisen darauf hin, dass auch keine Gartenabfälle oder Mist abgelagert werden dürfen. Die Untere Wasserbehörde und das Landwirtschaftsamt untersagen das Anlegen eines Kompostes in diesem Bereich. Das Territorium wird videoüberwacht. Wir behalten uns vor, bei widerrechtlichen Handlungen die Kosten für die Entsorgung und eventuelle Strafzahlungen auf den Verursacher umzulegen.

Eine gewerbliche Kompostieranlage befindet sich mit der Gemes im 5 km entfernten Schöngleina, OT Zinna. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Der Vorstand des Agrarunternehmen „Wöllmisse“ Schlöben eG