Allgemeinverfügung des Kreises Saale-Holzland-Kreis
[vc_row][vc_column][vc_column_text]zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Berei-chen und zum Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten einschließlich Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige SARS-CoV- 2 im Labor nachgewiesen wurde.
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland und insbesondere auch in Thüringen gibt es mittlerweile zahlreiche Fälle. Die damit verbundene Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unter-scheiden. Die Eindämmung und Nachverfolgung von Infektionswegen erfordert weitere Ver-bote und Beschränkungen im öffentlichen Leben. Ferner ist der Schutz besonders vulnerab-ler Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 35 Satz 2 Thürin-ger Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Das vollständige Dokument zum Download: Allgemeinverfügung
des Kreises Saale-Holzland-Kreis[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]