Thüringer „Reparaturbonus 3.0“
Umweltministerium und Verbraucherzentrale: Für Reparatur von Elektrogeräten können Thüringer:innen wieder Bonus beantragen
Umweltministerium und Verbraucherzentrale läuten zum 15. Juni die dritte Projektphase des Reparaturbonus Thüringen ein. Wer sein Elektrogerät reparieren lässt statt es zu entsorgen und einen Antrag bei der Verbraucherzentrale Thüringen einreicht, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet. Der Reparaturbonus startete bereits 2021. In den vergangenen zwei Jahren wurden fast 20.000 Anträge bewilligt – aus allen Ecken Thüringens.
Dazu erklärt Umweltminister Bernhard Stengele: „Für uns ist beides
wichtig: Im Bund und in der EU auf mehr Recht auf Reparatur
hinzuarbeiten und gleichzeitig im Land das Tüfteln und Reparieren zu
belohnen. Wir freuen uns über das große Interesse an dem Bonus. Denn
so schonen wir die Umwelt und Geldbeutel. Jedes Elektrogerät, das
nicht weggeworfen wird, hilft gegen immer größere Müllberge. Und
indem hier vor Ort repariert wird, sichern wir Arbeitsplätze in den
Werkstätten.“
Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale
Thüringen, ergänzt: „In Runde zwei des Reparaturbonus haben uns fast
doppelt so viele Anträge erreicht wie in der erfolgreichen
Pilotphase. Viele Antragstellende gaben an, sich nur deshalb für
eine Reparatur entschieden zu haben, weil es den Reparaturbonus
gibt. Das Erfolgsprojekt zeigt: Die Menschen in Thüringen wollen
reparieren um Ressourcen zu schonen und Geld zu sparen. Deswegen
macht sich auch die Verbraucherzentrale für eine bessere
Reparierbarkeit von Elektrogeräten stark.“
Die Förderung liegt auch dieses Jahr wieder bei maximal 100 Euro pro
Thüringer:in pro Jahr. Eine Reparatur kann im Fachhandel, in
Werkstätten oder in Repair-Cafés umgesetzt werden. Der
Reparaturbonus 3.0 hat ein Volumen von 600.000 Euro. Spitzenreiter
beim Reparaturbonus sind bisher mit rund einem Viertel der
reparierten Geräte Mobiltelefone. Darauf folgen Waschmaschinen,
Geschirrspüler, Kaffeemaschinen und Laptops.
*In Repair-Cafés Reparaturen ab 25 Euro gefördert*
Repair-Cafés und -initiativen erweitern seit vergangenem Jahr das
Angebot für Reparaturen und leiten an, eine Reparatur selbstständig
durchzuführen. Das Ersatzteil muss meist selbst gekauft und ins
Repair-Café mitgebracht werden. Weil die Kosten für die benötigten
Ersatzteile häufig niedrig sind, wurde die Mindest-Rechnungssumme
hier auf 25 Euro abgesenkt. Wichtig: Für Reparaturen in Werkstätten,
in Elektronik-Fachmärkten oder bei Kundendiensten gilt hingegen: Die
Rechnungssumme (brutto) muss mindestens 50 Euro betragen, um den
Bonus erhalten zu können.
Neu in diesem Jahr ist eine wissenschaftliche Begleitung des
Projekts durch das Fraunhofer Institut für Zuverlässigkeit und
Mikrointegration (IZM) in Berlin.
*So funktioniert der Thüringer Reparaturbonus 3.0:*
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•Auf www.reparaturbonus-thueringen.de <https://www.reparaturbonus-thueringen.de/> den Online-Antrag ausfüllen und Rechnung sowie Zahlungsbeleg hochladen.
•Wer ein Repair-Café besucht hat, muss einen sogenannten Laufzettel des jeweiligen Cafés hochladen sowie Rechnung und Zahlungsbeleg für das Ersatzteil.
•Mit dem Online-Antrag wird gleichzeitig ein Benutzerkonto angelegt. Dort können der Bearbeitungsstatus eingesehen, Daten geändert und Dokumente nachgereicht werden.
•Ist der Antrag bewilligt oder abgelehnt, erhalten die Antragsstellenden eine E-Mail. Das Geld wird auf das angegebene Konto überwiesen.
•Fragen zum Bonus? Auf www.reparaturbonus-thueringen.de <https://www.reparaturbonus-thueringen.de/> finden sich Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs). Nutzen Sie auch gern unsere Reparaturbonus-Hotline: 0361 555 14 35 (Mo. bis Fr., 13 bis 15 Uhr)
*Hintergrund*
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In Runde zwei des Reparaturbonus wurde die Hälfte der Reparaturen von Fachhändlern durchgeführt, zu einem Viertel von Werkstätten, aber auch in Repair-Cafés. Häufigstes Kaufjahr der Geräte war 2018, es gab eine statistische Häufung bei den Kaufjahren 2015 bis 2020. Hier zeigt sich die Bedeutung der durch Thüringen eingebrachten Bundesratsinitiative, die sich mit den laufenden Bemühungen der EU verzahnt: Reparierbarkeit soll künftig schon beim Produkt-Design berücksichtigt werden.