Informationen
Einrichtung der „Glasfaserhotline 0361 652 5707“
Im Zuge der aktuellen Krise mit umfangreicher Heimarbeit und zunehmender Nutzung digitaler Angebote, steigt auch der Bedarf an schnellem und zuverlässigen Internetzugang.
Die Firma Thüringer Netkom werweist deshalb auf ihr aktuelles Tarifangebot „Thüringer Fiber privat“, dass in der Gemeinde weiträumig genutzt werden kann. Hier auch das zugehörige Auftragsformular.
Gewährung von Finanzhilfen
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die erfüllende Gemeinde Bad Klosterlausnitz gewährt Kleinunternehmen Finanzhilfen. Alle Informationen dazu gibt es in diesen beiden Dokumenten:
Merkblatt Bearbeitung von Entschädigungsanträgen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Den vollständigen Text gibt es HIER als PDF zum Download.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus
Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 – Wirksamkeit ab 19.03.2020 um 24.00 Uhr
Die Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesunfdheit, Frauen und Familie – Wirksamkeit ab 19.03.2020 um 24.00 Uhr
Vollständig zum Download:
Allgemeinverfügung des Kreises Saale-Holzland-Kreis
[vc_row][vc_column][vc_column_text]zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Berei-chen und zum Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten einschließlich Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige SARS-CoV- 2 im Labor nachgewiesen wurde.
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland und insbesondere auch in Thüringen gibt es mittlerweile zahlreiche Fälle. Die damit verbundene Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unter-scheiden. Die Eindämmung und Nachverfolgung von Infektionswegen erfordert weitere Ver-bote und Beschränkungen im öffentlichen Leben. Ferner ist der Schutz besonders vulnerab-ler Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 35 Satz 2 Thürin-ger Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Das vollständige Dokument zum Download: Allgemeinverfügung
des Kreises Saale-Holzland-Kreis[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
Fotowettbewerb: Zuhause im Saale-Holzland
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Ein Corona-Infizierter im Saale-Holzland-Kreis
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Presseinformation vom 10.03.2020 gibt es Hier zum Download.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]