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Gemeindegebietsreform 2017

Gemeindegebietsreform

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

wir haben in einem langen Prozess den möglichen Weg unserer Gemeinde bezüglich der Neugliederung diskutiert.
Dabei ging es vor allem darum, das Thema zu versachlichen und über die inhaltliche Betrachtung zum Ziel zu kommen.
Wichtig war und ist es, so wenig wie möglich „gefühlte“ Verlierer bei einer abschließenden Entscheidung zu haben.
Hervorzuheben ist das bürgerliche Engagement vieler, aber insbesondere die Gruppe um Nikolaus Huhn, die Vertreter von „Mitreden.jetzt“ und Alexander Görlich, der den Prozess technisch begleitet hat.

In 5 öffentlichen Veranstaltungen, diversen Diskussionsrunden und unter starker medialer Begleitung sollte eine Hilfestellung für die Entscheidung des Gemeinderats erarbeitet werden.
Wir können stolz darauf sein, dieses Verfahren so geführt und ausgehalten zu haben.
Auch wenn man die emotionale Seite nie ganz ausblenden kann.

Der Gemeinderat ist sich seiner Verantwortung voll bewusst, zumal seine Aufgabe von jeher die Zukunftssicherung unserer Orte ist.
Insofern erfolgt auch die Bewertung der Bürgerbeteiligung, die aufschlussreiche Erkenntnisse für die künftige Politik brachte, aber auch das Gefühl, dass viele nicht wissen, wie Gemeinde wirklich funktioniert und welche Aufgaben sie zu erfüllen hat.

Mit der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts sind neue Grundlagen für die Gemeindegebietsreform gelegt worden, die unsere Möglichkeiten durchaus stark beeinflussen können.
Da die Landesregierung nun neue Hausaufgaben machen muss und das Ergebnis noch offen ist, kann der Gemeinderat nur Vorsorge treffen, die weitere freiwilligen Phase
aktiv zu gestalten.

Unter der Beachtung der möglichen gesetzlichen Änderungen und der Ergebnisse unseres gemeinsamen Diskussionsprozesses hat er entschieden, zunächst mit Stadtroda und Jena weiter zu verhandeln.

Bad Klosterlausnitz hat die bisherigen Verhandlungen eingestellt.
Inwieweit ein Aussetzen der Kreisgebietsreform durch die Landesregierung unsere Entscheidungen beeinflusst, ist schwer vorhersehbar.

Zusammengefasst lässt sich Folgendes bemerken:

  1. Das Verfassungsgericht hat die Verhandlungsposition der Gemeinden gestärkt.
  2. Gibt es keine Kreisgebietsreform, kann eine Eingliederung nach Jena nach aktuell geltendem Recht nur durch Beschluss des Kreistages (Entlassung aus dem Kreisgebiet) genehmigt werden.
  3. Wir wollen die mögliche, verlängerte Phase der freiwilligen Gemeindeneugliederung nutzen, um unsere Interessen und Wünsche auch anhand der gewichteten Themenschwerpunkte aus der Umfrage durchzusetzen.

Die Ergebnisse der Umfrage können Sie auf der Gemeindewebseite für sich selbst bewerten.

Schöne Ferien wünscht Ihnen

Ihr Bürgermeister
H.-P.Perschke