Information der Gemeinde Schlöben für alle Grundstückseigentümer zur Grundsteuer-Reform
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 erklärt, dass die
Einheitsbewertung der Grundstücke verfassungswidrig ist.
Daraufhin haben sich Bund und Länder auf ein Grundsteuerreformgesetz
geeinigt.
Dieses soll nunmehr umgesetzt werden.
Dazu erhalten alle Grundstückseigentümer im April 2022 ein
Informationsschreiben des Finanzamtes mit der Aufforderung zur Abgabe
einer Steuererklärung.
Diese kann nur elektronisch mittels des Programmes ELSTER erfolgen.
Dieses wird ab dem 01.07.2022 durch das Finanzamt freigeschaltet.
Wer sich jetzt schon vorab informieren möchte, kann das unter
finanzen.thueringen.de und steuerchatbot.de tun.
Während des Verfahrens wird das Finanzamt eine telefonische Hotline
einrichten.